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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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jolanda wilhelm schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > noch eine kleine Ergänzung / Korrektur zu meiner > Frage oben: die genaue Formulierung in der Satzung > lautet: > "Der Vorstand besteht aus mindestens fünf > Mitgliedern. Feststehende Funktionen sind der > Vorsitzende, sein Stellvertreter und der > Schatzmeister. Der Vorsitzende vertritt den Verein > allein. Im Übrigen vertreten den Verein zwei > Vorstandsmitglieder gemeinsam. " > Damit wäre ja wahrscheinlich zumindest die Frage > der Außenvertrerung geklärt. > > Allerdings steht auch unter Vorstand in der > Satzung: "Ein Mitglied bleibt nach Ablauf der > regulären Amtszeit > bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt." > > Damit bleiben die beiden anderen Frage oben und, > ob der Vorsitzende und Stellvertreter jetzt bim > Amt bleiben müssen bis sich ein Nachfolger findet. > Bzw. was ist, wenn diese zurücktreten? > > Vielen Dank für eine Antwort.
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