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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Birgit123 schrieb: ------------------------------------------------------- > Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! > > folgenden Beitrag habe ich von Ihrer Seite: > > " Bei Vereinsausflügen gilt die Grenze 40 € dann > nicht, wenn es sich um "Zielveranstaltungen" > handelt, zum Beispiel wenn im Rahmen von > kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen am > Zielort des Ausflugs Veranstaltungen stattfinden, > die den eigentlichen Satzungzwecken entsprechen. > Dies kann die Teilnahme eines Gesangvereins an > einem Chortreffen oder eines Sportvereins an einem > Turnier sein. Für die an der Zielveranstaltung > mitwirkenden Mitglieder liegt für die vom Verein > getragenen Kosten grundsätzlich ohne Begrenzung > eine gemeinnützigkeitsunschädliche > Mittelverwendung vor. " > > Wenn also am "Zielort" für unsere Mitglieder eine > Fortbildung stattfindet, die den Satzungszwecken > entspricht - zählt dann der oben genannte Absatz? > > Vielen Dank nochmal für Ihre Hilfe! > > Birgit123
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