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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Zuschuss zum Ausflug muss auf die 40 Euro pro > Mitglied und Jahr beschränkt bleiben. Es handelt > sich um eine zweckfremde Veranstaltung, deshalb > wäre eine darüber hinausgehende Verwendung > zweckgebundener Mittel > gemeinnützigkeitsschädlich. > Das gilt auch für die Spende: Nur im Rahmen der > 40-Euro-Grenze dürfen Spendenmittel verwendet > werden. Ansonsten darf keine Spendenbescheinigung > ausgestellt werden.
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