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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ob der alte Vorstand weiter im Amt bleibt, hängt > von den Satzungsregelungen ab. Nennt die Satzung > eine feste Amtzeit ohne Übergangsregelung ("Der > Vorstand bleibt bis zur Neubesetzung im Amt.") > endet das Amt automatisch. > Da der Vorstand aber zurücktreten kann, ist man > immer auf die Zustimmung der Vorstandsmitglieder > angewiesen. > > Leider enthalten die meisten Satzungen zu viele > Vorstandsämter und feste Posten. Ich rate zu einer > flexiblen Gestaltung, die nur eine Mindestzahl von > Vorstandsmitgliedern vorsieht und die > Ämteraufteilung dem Vorstand überlässt. > Die Neuregelung kann schon für die Versammlung auf > die Tagesordnung, auf der die Wahl stattfindet. > Nach der Satzungsänderung kann dann der Vorstand > in neuer Zusammensetzung gewählt werden.
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