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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Zum Vereinsregister angemeldet werden müssen nur > die Mitglieder des BGB-Vorstandes. > Im Übrigen gibt es keine Notwendigkeit, alle > Vorstandsmitglieder gleichzeitig zu wählen oder > anzumelden - es sei denn, die Satzung gibt das so > vor.
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