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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nein, hier gibt es keine Bedenken. Steuerlich gibt > es keinen Grund, dass Hauptamtliche nicht > Vorstandsmitglied sein können. > Ich halte es auch organisatorisch nicht für > unbedingt erforderlich, Amt und Vergütung zu > trennen. Schließlich ist der Vorstand per se > Geschäftsführer (er hat also die > Leitungsbefugnisse im Verein). Die Trennung von > ehrenamtlichem Vorstand und hauptamtlichem > Geschäftsführer erfolgt typischerweise, weil der > Vorstand eher repräsentative Aufgaben hat und sich > nicht um das operative Geschäft kümmern will oder > mag. Natürlich ist es auch vorn Vorteil, wenn die > Geschäftsführung nicht unmittelbar dem Votum der > MV unterliegt. Mittelbar tut sie es aber doch.
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