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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Ungleichbehandlung spielt hier > gemeinnützigkeitsrechtlich keine Rolle. Es müssen > natürlich vereinsbezogenen Tätigkeiten sein, für > die die Ausbildung erfolgt. > Auch in Betrieben bekommen aber natürlich nur die > Mitarbeiter Weiterbildungen, die sie für Ihre > Arbeit brauchen. > Eine spezielle Erlaubnis durch die Satzung ist > nicht erforderlich. Grundsätzlich könnte die > Ausbildung sogar satzungsfremde Inhalte haben - > und dann kostenmäßig dem steuerpflichtigen > wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet sein. > Es muss lediglich eine betriebliche Erfordernis > für die Ausbilung nachgewiesen werden können.
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