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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
kizushi schrieb: ------------------------------------------------------- > Hauptamtlich bedeutet er bezieht vom Verein ein > Gehalt? > > Wer vertritt den Verein als Vorstand nach §26 BGB? > > > Wenn alle 3 Vorstände (Ältesten) nach §26 BGB > vertretungsberechtigt sind würde der > Interessenskonflikt weiterhin bestehen. > > M.E. sollte der hauptamtliche Geschäftsführer > allerhöchstens nicht vertretungsberechtigter > Vorstand sein (besser sogar gar nicht im > Vorstand). Man könnte also wie gerade auf der > Hauptseite im Artikel genannt einen > (vertretungsberechtigten) Kernvorstand und einen > (nicht vertretungsberechtigten) Fachvorstand > definieren. > > Oder je nach Vereinsgröße und Vereinsstruktur dem > Vorstand einen beratenden Beirat zur Seite > stellen.
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