Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
kizushi schrieb: ------------------------------------------------------- > Wie habt Ihr das in Vorjahren gemacht? > > Ist die Schulung zur Erfüllung der satzungsmäßigen > Zwecke erforderlich? (also z.B. eine thelogische > Fortbildung um mit den so ausgebildeten Lehrern > überhaupt den satzungsmäßigen Zweck des > Religionsunterrichts für Jugendliche erfüllen zu > können.) > > Über welche Beträge sprechen wir hier? > > Bzgl. Gemeinnützigkeit müsst Ihr aufpassen dass es > keine größere Ungleichbehandlung zwischen den > Mitgliedern gibt (nicht nach Nase entscheiden > sondern nach objektiven Kriterien, also z.B. für > alle Schüler/Studenten) und die (tlw.) > Kostenübernahme durch den Verein satzungsmäßig > gedeckt ist und nicht als versteckte Zuwendung > interpretiert werden kann. > > Am pragmatischsten wäre wohl wirklich, die > Fortbildung komplett vom Verein übernehmen zu > lassen (sofern er leistungsfähig ist). Mitglieder > die sich an den Kosten beteiligen möchten/können > sollen dies dann als Spende an den Verein > vornehmen.
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