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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Da es keinen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme > gibt und die Kostenübernahme sich auch nicht aus > der Mitgliedschaft ergibt, kann der Verein hier > verfahren wie er will. Allerdings müsste die > Schulung mit der Arbeit der Mitglieder für den > Verein zu tun haben, sonst hätte ich > gemeinnützigkeitsrechtliche Bedenken wegen der > Kostenübernahme. > Man könnte ja fairerweise so verfahren, dass man > den Mitgliedern, die die Kosten selbst tragen, > eine Spendenbescheinigung dafür ausstellt.
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