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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Rechtlich zulässig ist eine solche Regelung, > optimal ist sie sicher nicht:. > Besser ist: > - das Stimmrecht grundsätzlich nur insgesamt - > also nicht für einzelne Beschlüsse - zu > übertragen > . eine schriftliche Vollmacht zu verlangen > - die Stimmenhäufung zu begrenzen > - eine einheitliche Stimmabgabe festzuschreiben > (alle Stimmen müssen also JA oder NEIN) > Das erleichert die Auszählung der Stimmen und > vermindert Konfllikte
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