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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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bide schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich bin Vorstand eines Vereins. Die MV steht an > und wir müssen entsprechend der Satzung wählen. > Unsere Satzung sieht deine Mehrheitsentscheidung > der anwesenen Mitglieder vor. > Fristgerecht wurde ein Antrag eingerecht, der > folgende Satzungsänderung vorschlägt: > "Neu: Die Mitgliederversammlung fasst ihre > Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden > Mitglieder und eingereichter Vollmachten nicht > anwesender ordentlicher Mitglieder. " > > Das würde nach meinem Verständnis bedeuten, dass > die anwesenden Mitglieder zunächst über diesen > Antrag abstimmen und (im Falle eines positiven > Entschlusses) für die Wahlen im späteren Verlauf > der Sitzung mitgebrachte Vollmachten > berücksichtigt werden müssen/können. > > Da der Vorstand in seiner Zusammensetzung eine > Änderung erfahren wird und auch die Zahl der > Vorstandsmitglieder u.U. (satzungskonform) erhöht > wird, sind diese Vollmachten nicht ganz einfach zu > präzisieren. Es stellt sich die Frage, wie es mit > einer Generalvollmacht ist: Also z. das Mitglied X > schreibt: Mitglied Y kann in meinem Namen mit > abstimmen (ohne Angabe des angestrebten > Wahlresultats). > > Da nach obigem Antrag die Zahl der Stimmen, die > auf ein Mitglied übertragen werden kann, nicht > limitiert ist, ist es also theoretisch möglich, > dass ein Mitglied 17 Stimmübertragungen auf sich > vereint und bei der Abstimmung sehr großen > Einfluss nimmt ohne weitere Rücksprache mit den > Stimmüberträgern. > > Das erscheint mir sehr fragwürdig, ist das > rechtlich so in Ordnung?
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