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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Regelungen zum Termin der MV in der Satzung dienen > einen allein dazu, den Mitgliedern ein > Rechtsmittel an die Hand zu geben, um eine > regelmäßig Durchführung der MV sicherzustellen. > Ansonsten läge der Einberufungstermin ja zunächst > im Ermessen des Vorstands. > Da es sich um eine rein vereinsinterne Regelung > handelt, gibt es kein Problem, solange kein > Mitglied Einwände erhebt. > Die Satzungsregelung besagt zudem nur, dass die MV > einmal im Jahr stattfinden muss. Das wird ja > erfüllt.
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