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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
kizushi schrieb: ------------------------------------------------------- > Dann genügt es wenn einer der beiden Vorstände > beim Notar erscheint. > > Die Entlastung des Vorstandes vor der Wahl eines > neuen Vorstandes sollte zumindest > Tagesordnungspunkt für die Mitgliederversammlung > sein. > (Eine verweigerte Entlastung durch die Mehrheit > der anwesenden Mitglieder kann bei entsprechenden > Sachverhalten passieren.) > Den Tagesordnungspunkt aber einfach zu vergessen > ist sehr fahrlässig vom bisherigen Vorstand, er > bleibt bis zur Entlastung nämlich in der > Haftung... > > Aber rechtlich möglich wäre es natürlich auch, > erstmal "schnell" eine MV zur Neuwahl einzuberufen > (aus welchen Gründen auch immer) und später z.B. > bei der nächsten ordentlichen MV die Entlastung > des alten Vorstandes auf den Weg zu bringen.
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