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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Matthias schrieb: ------------------------------------------------------- > "Der Notar braucht nur das Protokoll der MV mit > dem Beschluss über die Wahl und deren Annahme." > > Was genau muss in diesem Protokoll drin stehen? > Oder anders gefragt: Kann man eigentlich eine MV > einberufen, wo es nur um die Neuwahl des Vorstands > geht und sonst nichts beschlossen wird? > Muss es sowas wie eine Entlastung des Vorstands > geben? Müssen beim Vorstandswechsel auch die > Finanzen überprüft werden und dies dann auch > protokolliert werden? > > In unserer Satzung heißt es u.a.: > > "Über die Sitzungen der Mitgliederversammlung ist > ein Ergebnisprotokoll anzufertigen, das von der > jeweiligen Schriftführerin und einem > Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist." > > "Der Vorstand (§ 26 BGB) besteht aus mindestens > zwei Vereinsmitgliedern. Er wird von der > Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei > Jahren gewählt und bleibt bis zur Wahl eines neuen > Vorstandes im Amt. Die Wahl ist widerruflich" > (...) Jedes Vorstandsmitglied ist allein zur > Vertretung des Vereins berechtigt." > > Genügt es also, wenn der neue Vorsitzende zum > Notar geht, und der bestätigte Vorsitzende nicht > mitkommt? > > Danke für sämtliche Tipps! > > Matthias
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