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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
jolanda wilhelm schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Geschäftsführund hat Vollmacht, den Vorstand > "bei den Geschäften der laufenden Verwaltung des > Vereines zu vertreten, bei denen nicht ein > unmittelbares Handeln des Vorstandes zwingend > vorgeschrieben ist. Die Bevollmächtigte ist > insbesondere berechtigt, den Verein zu vertreten > - beim Abschluß von Verträgen, die für die > laufende Verwaltung des Vereines notwendig oder > nützlich sind, einschließlich der Eröffnung und > Verwaltung von Bankkonten, > - in Gremien, > - beim Abschluss von Verträgen mit Förderanstalten > und Sponsoren, > - beim Schriftverkehr mit Mitgliedern, > einschließlich der Ladung zu > Mitgliederversammlungen etc. > - beim Schriftverkehr mit Kooperationspartnern, > dem Vereinsregister und Behörden." > > Die Vollmacht gilt unbefristet bis zum Widerruf.
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