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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
jolanda wilhelm schrieb: ------------------------------------------------------- > vielen Dank. > > Wenn es eine richtige Geschäftsstelle mit > hauptamtlichem alleinvertretungsberechtigten > Geschäftsführer gibt, kann/sollte dann eher der > anstatt eines Vorstandsmitglieds (das u.U. ja auch > noch alle zwei Jahre wechselt) als > Vertretungsberechtigter genannt werden?
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