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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Gesetzliche Vorgaben gibt es zur Größe und > Zusammensetzung des Vorstands nicht. Hier ist die > Satzung ausschlagebend - und bindend. Die > Einhaltung der Satzung kann auch über den > Rechtsweg - also die Klage vor staatlichen > Gerichten - erzwungen werden. Zunächst sind aber > die vereinsinternen Mittel einzusetzen. Hier hat > die MV umfassende Befugnisse. > Ein Hinweis: Die Satzung sieht keine > kommissarischen Vorstandsmitglieder vor. Die > genannte kommisarische Besetzung des Amtes wäre > also ebenfalls nicht zulässig.
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