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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Schwitti2112 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hi, > schon mal Danke für die Antworten. > Wenn ich das also richtig verstanden habe, und es > eigentlich nur noch den 1. Vorsitzenden gibt (der > auch die Geschäftsführung (also Kasse, > Mitgliederverwaltung und vieles mehr) macht, den > Leiter Öffentlichkeitsarbeit, den Jugendwart und > kommisarisch den TL Einsatz (der aber kein > Stimmrecht hat, da er es "nur" kommisarisch macht) > sowie einen Gerätewart, kann der Verein so nicht > weitergeführt werden? > Kann man da aus einem Gesetzt zitieren? Wenn ja, > kennt ihr den Paragraphen? > Wenn das soweit kommt, möchte ich auf der sicheren > Seite sein, dass uns kein Strick rausgedreht > werden kann. > > das steht noch in unserer Satzung: > > § 10 Vorstand > 1. Der Vorstand der ..... berät und beschließt > über alle Angelegenheiten, die nicht > der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Der > Vorstand sorgt für die Ausführung der gefassten > Beschlüsse und ist für eine ordnungsgemäße > Geschäftsführung verantwortlich. > > 2. Den Vorstand bilden: > a) der Vorsitzende (Ortsgruppenleiter), > b) der stellvertretender Vorsitzende, > c) der Geschäftsführer, > d) der stellvertretende Geschäftsführer, > e) zwei Gerätewarte, > f) der Materialwart, > g) der Arzt, > h) der Leiter der Öffentlichkeitsarbeit, > i) der stellvertretende Leiter der > Öffentlichkeitsarbeit, > j) der Technische Leiter Ausbildung, > k) der Technische Leiter Einsatz, > l) der Jugendwart, > m) der stellvertretende Jugendwart. > > 3. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der > Vorsitzende und sein Stellvertreter; jeder ist > allein > vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis wird der > stellvertretende Vorsitzende bei Verhinderung des > Vorsitzenden tätig. > > 4. Der Vorsitzende führt grundsätzlich den Vorsitz > im Vorstand, im Verhinderungsfalle vertritt ihn > der > stellvertretende Vorsitzende. > > 5. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder dauert bis > zum Beginn der Neuwahlen während der nächsten > ordentlichen Mitgliederversammlung mit Neuwahlen. > Wiederwahl ist zulässig. Gewählt ist, wer mehr > als > die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich > vereinigt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen > werden bei der Ermittlung der Mehrheit nicht > mitgezählt. Wird bei mehreren Kandidaten eine > solche > Mehrheit nicht erreicht, findet zwischen den > beiden Kandidaten mit der höchsten erreichten > Stimmenzahl > eine Stichwahl statt, die bei Stimmengleichheit > einmal zu wiederholen ist. In der Stichwahl ist > gewählt, > wer die meisten Stimmen erzielt; bei wiederholter > Stimmengleichheit entscheidet das Los. > > 6. Der Jugendwart und sein Stellvertreter werden > nach der "Jugendordnung der ..... gewählt, sie > bedürfen der Bestätigung durch die > Mitgliederversammlung. Bei Änderung > während der Amtszeit ist für die Bestätigung der > Vorstand der ...... zuständig. > > 7. Die Mitglieder des Vorstands führen ihre Ämter > nach Richtlinien, die sich der Vorstand gibt. Für > bestimmte Aufgabengebiete kann der Vorstand > Beauftragte berufen oder Ausschüsse bilden. Die > Arbeitsergebnisse solcher Beauftragter oder > Ausschüsse sind dem Vorstand zur Auswertung und > gegebenenfalls zur Beschlußfassung zuzuleiten. > > 8. Für das Stimmrecht, die Beschlussfassung und > das Protokoll findet § 9 Abs. 1, 5 und 8 > entsprechende > Anwendung. > > Ich danke euch für eure Hilfe. > > VG
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