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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Schwitti2112 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > ich habe eine Frage. > In unserer Satzung steht folgendes: > Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der > Vorsitzende und sein Stellvertreter; jeder ist > allein > vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis wird der > stellvertretende Vorsitzende bei Verhinderung des > Vorsitzenden tätig. > > Wenn nun der 2. Vorsitzende sein Amt aufgibt, weil > er nicht mehr mit dem 1. zusammen arbeiten kann, > haben wir dann trotzdem noch einen > "geschäftsführenden Vorstand"? > Das Problem ist, dass sich auch kein anderer für > andere Posten zur Wahl stellen würde, wenn es der > 1. Vorsitzende weiter macht. > Wie kann man eine Neuwahl des kompletten > Vorstandes "erzwingen"? > > Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. > > VG Schwitti
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