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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich würde zunächst darüber beschließen, wie viele > gewählt werden und dann entsprechend die > Stimmenzahl festlegen. Das kann die Satzung ja wie > folgt regeln: > "Der Vorstand besteht aus 5 bis 7 Personen. Über > die Zahl der Vorstandsmitglieder entscheidet die > Mitgliederversammlung bei der Bestellung des > Vorstands." > > Man kann dann so viele wählen, wie man will und > nicht so viele, wie sich gerade finden.
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