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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
kizushi schrieb: ------------------------------------------------------- > Wolfgang Pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Die Zahl der Vorstandsmitglieder ist zuächst > > insofern variabel, als die MV darüber > entscheidet. > > Dann müsste klar sein, wieviele Stimmen es > gibt. > > Oder ist gewollt, dass der Vorstand sich aus > dem > > Kreis der Kandidaten selbst nach Bedarf > ergänzt? > > Die Variablität war für den Fall gedacht, dass > sich gar keine 7 Kandidaten finden sondern z.B. > nur 6. > Weil die alte Formulierung setzt doch m.E. > zwingend eine Mindestzahl von 7 Vorständen > voraus. > > Bei 7 Vorständen und 7 Kandidaten müsste m.E. auch > nicht gewählt werden? > > Bei 5-7 Vorständen in der Satzung und nur 6 > Kandidaten müsste man nur noch von der > Mitgliederversammlung bestimmen lassen, ob jetzt > alle 6 gewählt sind oder man z.B. nur die mit > relativer Mehrheit bestimmten Top5 als gewählte > Vorstände nimmt? > > Wo ich so drüber nachdenke ist die variable Zahl > vielleicht doch keine so gute praktikable Idee. > > > Bei der genannten Regelung sehe ich keine > > Notwendigkeit, den Vorstand neu zu wählen. > > Wäre es in diesem Zusammenhang evtl. sinnvoll, > dass die Mitgliederversammlung per Abstimmung > beschliesst, dass die bisherige Amtsperiode trotz > der Satzungsänderung unverändert weiterläuft?
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