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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
kizushi schrieb: ------------------------------------------------------- > Wolfgang Pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Für das Wahlverfahren ist wichtig > klarzustellen, > > dass keine Einzelwahl mit einfacher Mehrheit > > erfolgt, sondern die relative Mehrheit genügt. > > Also etwa: Soviele Stimmen wie Ämter. Die > > Kandidaten mit den meisten Stimmen sind > gewählt. > > Ok, das würde heissen bei 7 zu wählenden > Vorständen und sagen wir 10 Kandidaten hat jedes > wahlberechtigte Mitglied maximal 7 Stimmen und die > 7 Kandidaten mit den meisten Stimmen (relative > Mehrheit) ist gewählt? > > Das würde dann aber auch heissen, dass bei diesem > System und dem Ziel eines einzigen Wahlgangs eine > variable Anzahl von Vorständen nicht möglich > wäre. > > > > Der Vorstand müsste nur neu gewählt werden, > wenn > > sich Zahl und Funktionen nicht mehr mit der > > Satzung decken. Das käme auf die genaue Regelung > an. > > Aus der bisherigen Formulierung > (1) Der Vorstand besteht aus sieben volljährigen > stimmberechtigten Vereinsmitgliedern, und zwar aus > dem ersten Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, > Schriftführer und seinem Stellvertreter, dem > Kassierer und seinem Stellvertreter. > > umzuformulieren in beispielsweise > (1) Der Vorstand besteht aus sieben volljährigen > stimmberechtigten Vereinsmitgliedern, und zwar aus > dem ersten Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und > vier weiteren Mitgliedern. > > Würde also eher für eine Neuwahl sprechen?
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