Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
kizushi schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > wir als relativ neue Vorstände sind dabei, unsere > Vereinssatzung (letzte Änderung in 2000) auf > unsere aktuellen Bedürfnisse anzupassen (und > natürlich die geänderten Vorgaben bzgl. > Gemeinnützigkeit/Vereinsvermögen umzusetzen). > > Unsere bisherige Satzung bzgl. Vorstand: > > (1) Der Vorstand besteht aus sieben volljährigen > stimmberechtigten Vereinsmitgliedern, und zwar aus > dem ersten Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, > Schriftführer und seinem Stellvertreter, dem > Kassierer und seinem Stellvertreter. > (2) Vorstand im Sinne von §26 des Bürgerlichen > Gesetzbuches sind der Vorsitzende und seine zwei > stellvertretenden Vorsitzenden. Sie sind je allein > vertretungsberechtigt. > (3) Die Mitglieder des Vorstandes werden, und zwar > jedes einzelne für sein Amt, von der > Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für > die Dauer von zwei jahren mit der Maßnahme > gewählt, dass ihr Amt bis zur Durchführung von > Neuwahlen fortdauert. Die Mitglieder des > Gesamtvorstandes werden vom Vorsitzenden > schriftlich mit angemessener Frist einberufen; im > übrigen gelten für den Geschäftsgang des > Vorstandes die Vorschriften über den Geschäftsgang > der Mitgliederversammlung entsprechend. > (4) Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, > so ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung > zur Durchführung einer Ersatzwahl einzuberufen. > (5) Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand > nach Anhörung und Stellungnahme unter der Maßnahme > einer anschließenden Neuwahl jederzeit mit > Zweidrittelmehrheit der anwesenden > stimmberechtigten Mitglieder abwählen. > > > Überlegungen für die Neufassung: > > Wir sind ein eher kleinerer Verein (knapp 100 > Mitglieder) und die seit einigen Monaten > verwendete Verwaltungssoftware erleichtert > insbesondere beim Kassierer vieles. Wir überlegen > daher, die Posten-Namen des Kassierers und des > Schriftführers und deren Stellvertreter > abzuschaffen und sinngemäß reinzuschreiben, dass > die genaue Aufgabenverteilung demokratisch durch > den Gesamtvorstand beschlossen (und entsprechend > veröffentlicht) wird. > > Außerdem möchten wir den Wahlvorgang deutlich > beschleunigen. Dazu wollen wir möglichst nur einen > einzigen Wahlvorgang vornehmen und die dabei > gewählten Kandidaten (z.B. 7 aus 10) machen dann > die Verteilung des ersten Vorsitzenden etc. in der > konstituierenden Sitzung des Gesamtvorstands aus. > > Da wir in manchen früheren Wahlen Probleme hatten, > überhaupt 7 Kandidaten aufzustellen, wäre eine > weitere Überlegung, ob wir nicht die Zahl der > Vorstände variabel gestalten (z.B. Vorsitzender > und zwei Stellvertreter als Vertreter gemäß §26 > BGB und dann noch 2 bis 4 weitere Vorstände). > > Bedingt eine so starke Änderung an diesem > Satzungsteil zwingend eine Neuwahl der Vorstände? > Oder könnten die Vorstände ihre bisherige > Amtsperiode wie vorgesehen bis Anfang 2015 > beibehalten? > > Habt Ihr noch Anregungen oder seht Ihr Probleme > bei so einer Neuregelung? > > Mit Anwalt und Vereinsreferentin beim Finanzamt > hatten wir noch keinen Kontakt. > > Vielen Dank im Voraus für Euer Feedback. > > Liebe Grüße, > Kizushi
www.vereinsknowhow.de
.