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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Ämter (wie z.B. der Vorsitz) ergeben sich aus > der Satzung. Nur wenn das dort so geregelt ist, > muss ein 1. Vorsitzender gewählt werden. > > Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, muss eine > Neuwahl erfolgen - wenn die Satzung das nicht > anders regelt, z. B. indem sie eine kommisarische > Besetzung des Amtes vorsieht.
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