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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nach dieser Satzungsregelung bleilbt der Vorstand > zunächst im Amt. Er kann aber wie gesagt > zurücktreten. > > Die Haftung beschränkt sich keineswegs auf den > Vorstandsvorsitzenden. Es haften alle im > Vereinsregister eingetragenen Vorstandsmitglieder > gesamtschuldnerisch. Diese Haftung bezieht sich > aber nicht auf die wirtschaftlichen Risiken der > Vereinstätigkeit - d.h. die vertragliche Haftung. > Hier greift der Haftungsausschluss der > Organhaftung (außer bei Insolvenzverschleppung). > Die anderen typischen Haftungsrisiken lassen sich > versichern - außer bei der Steuer- und > Sozialversicherungshaftung.
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