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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Da die Satzung es nicht anders regelt gilt > insoweit die BGB-Vorschrift. Es müssen also 4/5 > der anwesenden Mitglieder sein. > > Generell kann auch ein Punkt auf die Tagesordung, > über den später nicht beschlossen wird. Die MV > kann einen TOP jederzeit streichen. Außerdem kann > ja gegen die Auflösung gestimmt werden, wenn sich > ein neuer Vorstand findet. > > Ob der Vorstand im Amt bleilbt, wenn sich kein > Nachfolger findet, hängt von der Satzung ab. Sie > darf dann entweder die Amtszeit nicht begrenzen > oder muss eine Übergangsklausel enthalten. > > Der Vorstand kann sein jederzeit Amt niederlegen. > Tut er das, nachdem er zur MV mit dem TOP > "Neuwahlen" eingeladen hat, ist das auch nicht > "zur Unzeit". > > Aber eine Frage: Wenn es nur daran scheitert, dass > ein (!) Vorstandsmitglied fehlt, warum dann nicht > durch Satzungsänderung den Vorstand verkleinern > oder umstrukturieren. Oft hilft es, wenn die Ämter > ohne spezielle Funktionen gleichrangig gestaltet > werden.
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