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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Peter schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > bei unserem Verein will der aktuelle 1. Vorstand > zur nächsten JHV zurücktreten. Aktuell schaut es > nicht so aus, das sich ein Nachfolger findet. > In der Satzung ist folgendes zum Thema > Vereinsauflösung geregelt: > > > Die Auflösung des Vereines kann nur erfolgen: > - Durch Einberufung einer Mitgliederversammlung > mit dem Tagesordnungspunkt „Auflösung des > Vereines“ mit einer 4/5 Mehrheit von der > abgegebenen gültigen Stimmen. > - Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes > beschließt, sind der 1. Vorsitzende und der 2. > Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte > Liquidatoren > > Was heißt das nun Konkret. wir haben ca 300 > Mitglieder. von diesen kommen in der Regel nur > max. 100 Mitglieder zur JHV. Müssen von den 300 > Mitgliedern eine 4/5 Mehrheit für die Auflösung > sein, oder von den 100 Mitgliedern? > > Heißt der erste Punkt aus der Satzung, dass wir > bei der regulären JHV schon gleich gar nicht den > Verein auflösen können, da ja erst hier Neuwahlen > sind und sich rausstellt, ob sich ein Nachfolger > findet? > > > Was passiert genau, wenn sich kein 1. Vorstand > findet, und aber keine Stimmmehrheit für die > Auflösung zustande kommt? > Wie ist hier die Vorgehensweise? Wie geht es > weiter? > > Meines wissens ist der. 1. Vorstand so lange 1. > Vorstand bis sich ein Nachfolger findet oder der > Verein aufgelöst wird? > Stimmt dies so? > Wenn ja, kann der 1. Vorstand mit irgendwelchen > rechtlichen Mitteln gegen uns vorgehen, um sein > Amt "zwanghaft" loszuwerden? > > Über Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar, > und verbleibe mit freundlichen Grüßen
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