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Vereinsrecht und -organisation
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Hier gilt: Für die Vorstandssitzungen gelten die > gleichen Regelungen wie für die MV. Wenn also die > Satzung weder für die MV noch für die > Vorstandssitzung eine Beschlussfassung ohne > Ankündigung in der Einladung vorsieht, gilt die > BGB-Regelung, nach der Beschlüsse nur mit > Ankündigung bei der Einladung zulässig sind. Der > Beschlussgegenstand (TOP) muss "hinreichend > genaue bezeichnet" werden. Deswegen genügt ein > Punkt "Sonstiges" nicht.
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