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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Viola schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > in wir haben folgende Regelung in unserer > Satzung: > "Die Mitgliederversammlung wählt aus den Reihen > der Teilnehmer an der mindestens einmal jährlich > stattfindenden Mitgliederversammlung einen > Vorsitzenden, einen stellvertretenden > Vorsitzenden, einen Geschäftsführer und einen > Kassenwart des Vorstands" sowie > " Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, den > Verein gerichtlich und außergerichtlich zu > vertreten." > > Wer muss zur Eintragung des Vereins zum Notar? > Reicht es, wenn die Vorsitzende dies übernimmt > oder wenn die Vorsitzende und die stellvertretende > Vorsitzende zu ihm gehen oder müssen alle 4 > Vorstandsmitglieder zum Notar? > > Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
www.vereinsknowhow.de
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