Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Kalm schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > wenn ein nicht eingetragener Verein aus > verschiedenen Gründen ein e. V. werden will, muss > er ja dies durch eine Satzungsänderung in der > Mitgliederversammlung beschließen. > Wie sieht es aber mit den gewählten > Vorstandsmitgliedern aus. Ist hier eine Neuwahl > erforderlich? > Durch den Eintrag ins Vereinsregister ändert sich > ja zumindest für die Vorstände (Vorsitzender, > Stellvertreter und Schatzmeister lt. Satzung) nach > §26 BGB die Haftungsgrundlage. > > D. Kalm
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