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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Kunzer schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo > Die Satzung eines Vereins schreibt vor, dass die > Mitgliederversammlung um 2.Quartal des Jahres > stattfinden muss. Der Vorstand missachtet jedoch > diese Satzungsvorschrift und will im 4.Halbjahr > (im Oktober) die MGV durchführen. > Welche rechtliche Konsequenzen ergeben sich > daraus? Ist diese MGV überhaupt beschlussfähig? > Kann der Vorstand wegen seiner verspäteten > Einberufung in irgend einer Weise zur Rechenschaft > gezogen werden? > > Einer Stellungnahme sehe ich mit Spannung > entgegen. > > Karl-Heinz Kunzer
www.vereinsknowhow.de
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