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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ein Rücktritt vom Rücktritt ist nicht möglich. > Wenn der Rücktritt aber zur Unzeit erfolgte, wäre > es denkbar, dass er - bedingt - unwirksam war. > "Zur Unzeit" heisst, dass der Verein nicht mehr > handlungsfähig wäre. > Die Frage ist aber, welche Kompetenzen der > Vorstand dann noch hat. In der Rechtsprechung ist > u.a. geklärt, dass sich der Vorstand der Abgabe > eines Offenbarungseides nicht durch Rücktritt > entziehen kann. > Der Vorstand kann aber in jedem Fall noch eine MV > einberufen, die die Neuwahl vornimmt.
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