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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Hardy DD schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn im Sinn der Gleichbehandlung auch andere > Änderungsanträge ebenfalls erst zu Beginn der MV > übergeben wurden, ist m. M. n. nichts > einzuwenden. > Warum hast Du dann nicht zu Beginn dieser MV, als > es um die Tagesordnung ging, Deine Einwände > angesprochen? > Und wenn Deine und andere Anträge nicht nur > behandelt, sondern darüber abgestimmt wurde, wo > ist dann jetzt im August das Problem? Die > Mitglieder müssen doch nach der Abstimmung über > die neue Satzung sicher sein, dass die neue > Satzung auch im Vereinsregister eingetragen wird!
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