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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Ignotus schrieb: ------------------------------------------------------- > Nach meinem Stand ist es so, dass ein > Vorstandsmitglied, welches zurückgetreten ist, von > den übrigen Vorstandsmitgliedern über den Notar > aus dem VR als ausgeschieden gemeldet werden > muss. > Versäumt das der Restvorstand, so kann nicht das > zurückgetretende Vorstandsmitglied für Fälle > danach haftbar gemacht werden. > Eine Auskunft beim VR ergibt immer den offiziellen > Status des Vereins, auf dem sich jeder berufen > kann. Der Verein haftet, falls die Auskunft durch > Vereinsversäumnisse fehlerhaft ist. Der Verein > (Mitgliederversammlung) kann wiederum den Vorstand > (Restvorstand) haftbar machen (bei Vorsatz oder > grober Fahrlässigkeit). > Um sich selbst zu schützen, sollte ein Rücktritt > immer nachweisbar erfolgen (Zeugen, Einschreiben, > E-Mail o.a.).
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