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Vereinsrecht und -organisation
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Beschluss der MV ist eine rein vereinsinterne > Angelegenheit. Für die gesetzlichen > Aufbewahlungsfristen hat das keine Bedeutung. Für > das Finanzamt auch nicht, weil der Vorstand als > gesetzlicher Vertreter für die Erfüllung der > steuerlichen Pflichten zuständig ist.
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