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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Lisa Meier schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > ich habe kürzlich bei einem Seminar aufgeschnappt, > dass der Jahresabschluss in einer MV offiziell > festgesetzt werden sollte. Erst ab dann ist das > Finanzjahr offiziell abgeschlossen und erst ab > dann gelten z.B. die gesetzlichen > Aufbewahrungsfristen. > Ist das richtig oder reicht es, dass unser > Steuerberater den Jahresabschluss erstellt und wir > diesen ans Finanzamt schicken ? > Falls er doch in der MV "festgesetzt" werden muss: > In welcher Form muss das passieren und können wir > das jetzt rückwirkend für die vergangenen Jahre > noch nachholen? > > Herzlichen Dank!
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