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Vereinsrecht und -organisation
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Grundsatz lautet: Der "Beschlussgegenstand" (= > Tagesordnungspunkt) muss in der Einladung > hinreichend klar benannt werden. Meine Empfehlung: > Wenn nicht der Text beigelegt wird, sollte > stichwortartig benannt werden, um was es in den zu > ändernden Klauseln geht.
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