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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Frank schrieb: ------------------------------------------------------- > Danke für die Antwort soweit, jetzt muss ich aber > doch nochmal was nachfragen (da mir das vorhin im > BGB aufgefallen ist): Wie verträgt sich das mit § > 59 Abs. 3: > "Anmeldung zur Eintragung > [...] > (3) Die Satzung soll von mindestens sieben > Mitgliedern unterzeichnet sein und die Angabe des > Tages der Errichtung enthalten." > > Oder trifft das Wörtchen "soll" in diesem Fall > dann nicht zu? > > Mit freundlichen Grüßen > Frank
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