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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Frank schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > ich habe mal eine Frage zu einer Satzungsänderung > bei einem schon gegründeten Vorverein: Wie sieht > es von den formalen Kriterien her aus wenn ein > Vorverein seine Satzung ändern will um sich danach > als Verein beim zuständigen Vereinsregister > eintragen zu lassen? Hintergrund ist folgender: Es > wurde eine Gründungsversammlung durchgeführt und > die Satzung wurde auch von sieben Mitgliedern > unterschrieben, außerdem wurde das ganze > entsprechend beglaubigt. Leider war der Verein > hierbei etwas voreilig und hat nicht mit diversen > Hürden von Seiten des Finanzamts und des Gerichts > gerechnet (das Finanzamt hatte z.B. in Sachen > Gemeinnützigkeit nachweislich eine andere > Auffassung als so einige andere Finanzämter in > Deutschland). Auf jeden Fall nach einigem hin und > her und einem Wechsel des Vereinssitzes zu einem > anderen Gericht/Vereinsregister war jetzt klar was > an der Satzung geändert werden muss. Jetzt meine > Frage: Reicht es aus wenn der Vorverein in einer > Mitgliederversammlung die nötigen > Satzungsänderungen beschließt (mit entsprechendem > Protokoll, usw.) und dann zusammen mit der > ursprünglichen Satzung mit den sieben > Unterschriftung zur Anmeldung einreicht? Oder muss > man hier nochmal die neue Satzung von sieben > Mitgliedern unterschreiben lassen (wäre für uns > etwas umständlicher), also so wie bei der > ursprünglichen Satzung? Oder soll ich hier einfach > mal beim zuständigen Registergericht nachfragen, > da es keine explizite Regelung gibt? > > Mit freundlichen Grüßen > Frank
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