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Vereinsrecht und -organisation
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vereiner schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > im letzten Vereinsinfobrief Nr. 266 wurde unter > Punkt 1.) die Haftung des Abteilungsleiters im > Verein dargestellt. Läßt sich die dort > beschriebene Situation (Einkauf für die Abteilung > des Vereins) nur durch schriftliche Vollmacht > lösen? Oder kann man das auch durch eine > entsprechende Klausel in der Finanzordnung oder in > der Satzung lösen? > > Danke für eine Antwortt und Grüße, > vereiner
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