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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Kunzer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Stadtsportvrband (SSV) lud mit Schreiben vom > 22.03.2013 zu einer außerordentlichen MGV zum > 25.04.2013 ein. Einziger TOP war der Antrag des > Vorstandes für eine neue bzw. sehr stark geänderte > Satzung. > Mit Schreiben vom 27.03.2013 übersandte ich dem > Vorsitzenden des SSV 14 Änderungsanträge zu der > vom Vorstand beantragten Satzung. Ich bat darum, > dass meine Anträge den Mitgliedern des SSV zur > Verfügung gestellt werden, da bis zum > Versammlungstermin rechlich Zeit war. > Diesem Antrag wurde nicht entspochen. Meine > Änderungsanträge lagen erst zu Beginn der MGV > jedem Teilnehmer vor, so dass diese gar keine > Möglichkeit hatten, sich mit meinen Anträgen zu > befassen. > Der Vorsitzenden teilte mir dazu folgendes mit: > "Ihrem Anliegen, Ihre Änderungsanträge unseren > Mitgliedsvereinen vorab zur Kenntnis zu geben, > können wir im Zuge einer Gleichbehandlung aller > eingehenden Änderungsanträge zum Satzungsentwurf > nicht entsprechen. Entsprechend unserer gültigen > Satzung müssen Anträge spätestens 3 Tage vor > Tagungstermin beim Vorstand eingereicht sein. Ein > zeitnahmer Versand an die im SSV organisierten > Vereine kann dann nicht sichergestellt werden." > Ende des Zitats > Meine Anträge wurden in der MGV behandelt und es > wurde darüber abgestimmt. > Meine Fragen dazu sind folgende: > War der Vorstand nicht verpflichtet, meine Anträge > nachträglich in der Einladung aufzunehmen und sie > den Mitgliedern des SSV zuzusenden? > Falls das Verhalten des Vorstandes nicht korrekt > war, muss die MGV wegen nichtiger Beschlüsse > wiederholt werden? > Für eine umfassende Stellungnahme wäre ich sehr > dankbar. > Mit freundlichen Grüßen > Karl-Heinz Kunzer
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