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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn die Satzung keine Vorgaben macht, kann der > Kassenbericht in der Versammlung auch mündlich > vorgelegt werden. > > Einen Beschluss ohne Beschlussinhalt zu > protokollieren, ist Unsinn und ein Mangel des > Protokolls. Das Protokoll sollte deswegen > angefochten und eine entsprechende Ergänzung des > Beschlussinhalts verlangt werden. > > Der Wortlaut des Beschlusses muss ja in der > Versammlung bekannt gewesen sein, andernfalls > könnte man ja nicht abstimmen. Ausschlaggebend ist > aber immer der Wortlaut des Beschlusses, nicht > des Protokolls - außer die Satzung regelt das > ausdrücklich so. > > Der Vorstand kann Informationen aus zwei Gründen > verweigern: Weil Persönlichkeitsrechte betroffen > sind (Datenschutz) oder weil eine Bekanntgabe des > Verein schädigen könnte. > In diesem Fall kann ich keins von beidem erkennen. > Der Hinweis auf Rechtsstreitigkeiten ist kein > einleuchtender Grund, es sein denn, die > Bekanntgabe verschlechtert die Aussichten vor > Gericht.
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