Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Max schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > ein Verein hält seine Mitgliederversammung ab. > Dabei wird ein Kassenbericht mündlich vorgetragen. > Eine schriftliche Ausfertigung gibt es nicht. > > Da es in der Kasse möglicherweise > Unregelmäßigkeiten gab, wird auf der MV, > beschlossen, welche Schritte der Verein in die > Wege leiten soll. Das Protokoll der MV spart > diesen Punkt aus, es wird nur mitgeteilt, dass ein > Beschluss gefasst wurde, aber nicht, welchen > Inhalt der Beschluss hat. > > Der Vorstand begründet das damit, daß sich der > Verein wegen der Unregelmäßigkeuten in einem > Rechtstreit befindet. > > 1. Hätte der Kassenbericht in der Versammlung > schriftlich vorgelegt werden müssen? > 2. Hat ein Mitglied, das nicht in der Versammlung > war, ein Recht, den Inhalt des Kassenberichtes zu > erfahren? > 3. Hat ein Mitglied, das nicht in der Versammlung > war, ein Recht, den Wortlaut des Beschlusses zu > erfahren? > 4. Kann der Vorstand mit Hinweis auf > Rechtsstreitigkeiten diese Informationen > zurückhalten? > > Liebe Grüßer, > Max
www.vereinsknowhow.de
.