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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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ugoetze schrieb: ------------------------------------------------------- > Der im VR eingetragene Vorstand vertritt den > Verein. Damit verbunden ist die Haftung für grob > fahrlässiges Verhalten. Der Rücktritt vom > Vorstandsamt ist nur eine interne > Willenserklärung. > > Zu versuchen ist, mit der Krankenkasse über eine > Verschonung im Billigkeitswege zu verhandeln.
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