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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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MuehlbauerAl schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeffer, > > kurzfristig wurde satzungsgemäß zu einer > Mitgliederversammlung eingeladen. In dieser > Einladung wird als Thema genannt, dass ein > Vorstandsmitglied zurücktreten will und darüber > gesprochen werden soll. Nun waren Mitglieder davon > sehr überrascht. Als Erklärung hat das > Vorstandsmitglied an alle Mitglieder eine Mail > geschrieben mit diesem Wortlaut bezug nehmend auf > die geplante Mitgliederversammlung: > > "Lieber Verein, mit dieser Mail kündige ich meinen > sofortigen Rücktritt als Vorstandsmitglied an. > ..." > > Fraglich ist nun: > - Kann man seinen Rücktritt ankündigen? > - Kann man seinen sofortigen Rücktritt > ankündigen? > - Ist mit dieser Formulierung der Rücktritt > wirksam erklärt? > - Was ist, wenn man seinen Rücktritt ankündigt, > ihn dann aber nicht erklärt? > - Ist für ihre Wirksamkeit die Annahme einer > Rücktrittserklärung notwendig? > > Herzlichen Dank für eine Einschätzung! > Alex Mühlbauer
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