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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das Nachweisproblem ist natürlich schwierig. Es > kann aber auch eine Zeugenaussage genügen. Dass > der Verein über Jahre keinen Beitrag eingefordert > hat, spricht sicher zu Ihren Gunsten. > Die Beiträge unterliegen übrigens der allgemeinen > Verjährungsfrist von drei Jahren. Es wäre also zu > prüfen, ob nicht wenigstens für das erste Jahr > nach Austritt die Forderung schon verjährt ist. > Gerechnet wird vom Jahresende an, zu dem die > Beitragsforderung entstand.
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