Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Franz-Josef Decker schrieb: ------------------------------------------------------- > Wolfgang Pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Eine solche Perosonalunion hängt sehr von den > > konkreten Satzungsregelungwn ab. D.h. > > - Ist die Zahl der Vorstandsmitglieder und > nicht > > nur die der Ämter klar festgelegt? > > - Ergibt sich aus der Defintion der Ämter > zwingend > > eine getrennte Besetzung? > > - Gibt es weitere Regelungen, die darauf > schließen > > lassen (z. B. Wahlverfahren?)? > > > > Wie ist der genaue Wortlaut der entsprechenden > > Regelungen in Ihrer Satzung? > > > Hallo Hr. Pfeffer, > folgender § beschreibt den Vorstand und den > erweiterten Vorstand: > > § 8 Vorstand > Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem > Vorsitzenden und dem Kassenwart. Diese vertreten > den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der > Vorsitzende und der Kassenwart sind einzeln > vertretungsberechtigt. > Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der > Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von > mehr als 1.000 € verpflichtet ist, die Zustimmung > des erweiterten Vorstands einzuholen. > Der erweiterte Vorstand (Gesamtvorstandschaft) > besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem > Schriftführer. > > Das Wahlverfahren, so hoffe ich mal, ist ganz > normal zu anderen Vereinen. > > § 10 Wahl des Vorstands/erweiterter Vorstand > 1. Die Mitgliederversammlung wählt den 1. > Vorsitzenden, den Schriftführer und den > Kassenwart. > 2. Die Wahl kann in offener Abstimmung erfolgen. > Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen > Stimme erhält (relative Mehrheit). > 3. Die Amtszeit dauert 4 Jahre. > 4. Der Vorstand bleibt über die Amtszeit hinaus > bis zur satzungsmäßigen Bestellung des neuen > Vorstands im Amt. > 5. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein > endet auch das Amt als Vorstandsmitglied. > > Ich hoffe Sie können mir hiermit weiter helfen. > Danke
www.vereinsknowhow.de
.