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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Monzetti schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > wir diskutieren z.Zt., wie schlau es ist den > Mitgliederbeitrag in der Satzung festzuschreiben, > wobei der Aufwand bei einer Änderung des Beitrags > argumentativ bestimmend ist. > > Ich habe jetzt weitere Möglichkeiten in den Raum > gestellt - z.B. auch eine "Geschäftsordnung", > welche von den Vorständen beschlossen wird - und > auf die aus der Satzung heraus referenziert wird. > > So würde also der Vorstand die Höhe des Beitrags > festlegen und in seiner GO festschreiben. > > Als dritte Möglichkeit kann man auch die > Mitgliederversammlung über die Höhe der Beiträge > bestimmen lassen. Ein solcher Beschluss wäre dann > ja protokolliert und somit auch tragfähig. > > Meine Frage: > > Unsere Mitgliederversammlungen finden aber nur > alle 2 Jahre statt. Ist ein Beschluss bzgl. der > Mitgliederbeiträge protokolliert, so ist er für > alle Mitglieder bis auf Widerruf gültig. > > Was ist aber mit neu eintretenden Mitgliedern? Sie > unterliegen zunächst doch nur der Satzung des > Vereins, oder? Inwieweit sind Beschlüsse der > letzten Mitgliederversammlung für neu eintretende > Mitglieder bindend, sofern diese Beschlüsse NICHT > Eingang in die Satzung gefunden haben? > > vG, > > Monzetti
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