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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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fj.decker schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > folgendes steht auszugsweise in unserer Stzung: > > "In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied - > außer einem Ehrenmitglied - eine Stimme. Ein > Mitglied kann sein Stimmrecht auf ein anderes > Mitglied schriftlich übertragen, es gibt nur eine > Vollmachts-Vertretung pro Mitglied." > > und > > "Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, > wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und > mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend > ist. Ist weniger als ein Drittel der Mitglieder > anwesend, kann die Mitgliederversammlung erneut > und zeitlich unmittelbar darauf einberufen werden; > sie ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der > anwesenden Mitglieder beschlussfähig." > > Meine Frage: > Wie verhält es sich mit den > Vollmachts-Vertretungen? > Werden die Vollmachten zu den anwesenden > Mitgliedern hinzugezählt, sodas dann das Drittel > erreicht wird oder werden die Vollmachten nur für > das eigentliche Abstimmen, d.h. nach unmittelbar > zeitlich neu einberufener MV relevant?
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